Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringung von Sicherheitsleistungen lt. § 34a GewO für Unternehmen und Privatpersonen einschließlich der täglichen Berichterstattung und deren Archivierung; Revier- und Streifendienste, Sicherheitsüberprüfungen, Sicherheitsanalysen und Sicherheitsberatung, Einlasssicherheitsdienstleistungen und Überwachung von Eingängen, Kurierdienstleistungen und Überführung von Fahrzeugen, Bewachung von Kunstobjekten, Dienstleistungen einer Privatdetektei, Schutz von Konferenzräumen und Versammlungen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld, Einbau und Vertrieb von Sicherheitsmeldeanlagen (digitaler und analoger Datentransfer) einschließlich der Verbindung zur Notrufstation, Sicherheitstrategieplanung für Extremfälle, Befreiung aus defekten Aufzügen, sicherheitsrelevantes Eventmanagement, Bewachung von Eingängen und Ordnerdienste, Objekt- und Veranstaltungsservice, Industriedienstleistungen, Hausmeisterservice, Hostess- und Messeservice, persönliche Sicherheit und Schutz von Kindern (Schutz und Begleitung von Kindern), Fahrerdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich der Pflanzenpflege, Botendienste, Telefonvermittlungsdienste, Outdoorservice.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SECURITY Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz, hat am 13.02.2026 die Festsetzung ihrer Vergütung für die Nachtragsverteilung beantragt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat mit Beschluss vom 05.10.2021 die Nachtragsverteilung angeordnet und nun die Vergütung festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, weshalb nur der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
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