Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Security Points GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schreiberstrasse 3, 47058 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 25681
EUID
DER1202.HRB25681
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 23/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
08.01.2026
Eröffnung
01.05.2026 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.07.2026
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
21.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel und Vertrieb von Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen, Kameras (CCTV) und sämtlichem Zubehör wie Aufzeichnungsgeräte, Kabel, Detektoren usw. sowie die Errichtung und Leitung einer Alarmleitzentrale.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Security Points GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25681, wurde am 24.02.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Rhode bestellt. Am 01.05.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 09.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 23.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Security Points GmbH ist am 01.05.2026 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 08.01.2026. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen end…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Security Points GmbH ist am 01.05.2026 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 08.01.2026. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.07.2026. Am 03.07.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht, woraufhin das Verfahren voraussichtlich eingestellt werden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 23/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25681 eingetragenen Security Points GmbH, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Tankisi, Schreiberstra…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 23/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25681 eingetragenen Security Points GmbH, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Tankisi, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg
ist am 24.02.2026, um 12:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 23/26
Amtsgericht Duisburg, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 23/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25681 eingetragenen Security Points GmbH, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Tankisi, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg
wird wegen Zahl…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 23/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25681 eingetragenen Security Points GmbH, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Tankisi, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C207 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
UniCredit Bank AG - HypoVereinsbank, Martin-Luther-Platz 32, 40212 Düsseldorf IBAN Nummer DE49 3022 0190 0047 1818 10.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 23/26
Duisburg, 01.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 23/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25681 eingetragenen Security Points GmbH, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Tankisi, Schreiberstraße 3, 4705…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 23/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25681 eingetragenen Security Points GmbH, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Tankisi, Schreiberstraße 3, 47058 Duisburg
ist am 03.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
620 IN 23/26
Amtsgericht Duisburg, 06.07.2026
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