Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 15199
Stammkapital
511.291,88 EUR
EUID
DER1202.HRB15199
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 420/26
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2026 , 10:31 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2026
Prüfungstermin
23.06.2026
Berichtstermin
07.07.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.10.2026
Insolvenzplanverfahren
29.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Einzelhandel
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten sowie Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen und Industriebedarf
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH ist am 01.05.2026 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 24.02.2026 bei Gericht eingegangen. Zuvor waren am 25.02.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Axel Schwentker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin ist für den 07.07.2026 angesetzt. Der Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 23.06.2026 ist. Der vorläufige Gläubigerausschuss wurde bestätigt. Der Insolvenzverwalter hat die Stilllegung des Teilbetriebs in Ratingen sowie die Ausarbeitung eines Insolvenzplans für den Standort Mülheim an der Ruhr angeregt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH ist am 01.05.2026 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 25.02.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Axel Schwentker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH ist am 01.05.2026 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 25.02.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Axel Schwentker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.06.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 07.07.2026 angesetzt, in der unter anderem über den Fortgang des Verfahrens und einen Insolvenzplan für den Teilbetrieb in Mülheim beschlossen werden soll. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 23.06.2026. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein besonderer Prüfungstermin am 26.10.2026 vorgesehen.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH ist am 25.02.2026 durch das Amtsgericht Duisburg angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker bestellt worden. Am 01.05.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH ist am 25.02.2026 durch das Amtsgericht Duisburg angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker bestellt worden. Am 01.05.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Axel Schwentker ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 07.07.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Duisburg anberaumt. Der Prüfungstermin wird schriftlich durchgeführt, der Prüfungsstichtag ist der 23.06.2026. Am 14.09.2026 ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet worden, der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 26.10.2026. Der Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 29.10.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Duisburg bestimmt. Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn T…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf.
ist am 25.02.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, geschäftsansässig: Weseler Straße 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, und An der Hoffnung 125, …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, geschäftsansässig: Weseler Straße 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, und An der Hoffnung 125, 40885 Ratingen-Breitscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vorläufige Gläubigerausschuss wird in seiner derzeitigen Zusammensetzung wie folgt bestätigt:
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf, diese vertreten durch Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf,
hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, vertreten durch Markus Taubert, Celler Str. 47, 29614 Soltau,
Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils, c/o WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Verwalter hat folgende Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung angeregt:
Die stimmberechtigten Gläubiger stimmen der vollständigen und endgültigen Stilllegung des Teilbetriebes der Zweigniederlassung in Ratingen gem. § 157 S. 1 InsO zu;
die stimmberechtigten Gläubiger beauftragen den Insolvenzverwalter, einen Insolvenzplan für den Teilbetrieb am Standort Mülheim an der Ruhr gem § 157 S. 2 InsO auszuarbeiten;
Einsetzung bzw. Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 23.06.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN DE45360200300009000540, BIC NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 420/26
Duisburg, 01.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit die im Eröffnungsbeschluss fehlende Anmeldefrist der Forderungen der Insolvenzgläubiger betreffend dahingehend ergänzend wie folgt berichtigt: Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Duisburg, 05.05.2026 Amtsgericht
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 14.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 22.09.2026 in der Fassung vom 13.10.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 29.10.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 74.
Der Insolvenzplan inkl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 13.10.2026
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