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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securixx Detektei & Sicherheitsdienste GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Pinneberg. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Rudgar Pusch vertreten. Aufgrund eines Antrags der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin über einen Betrag von 20.000,00 € zur Abgeltung der Ansprüche nach § 15b InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 24.05.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist oder im schriftlichen Verfahren von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben werden.
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