Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10610
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 10610
EUID
DER2809.HRB10610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IE 1/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Simon Beckschäfer
Adresse
Ostwall 25, 59555 Lippstadt
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.06.2024
Aufhebung
12.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEDARO GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10610, wurde durch das Amtsgericht Paderborn (Aktenzeichen: 2 IE 1/18) behandelt. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Simon Beckschäfer als Insolvenzverwalter bestellt. Im April 2024 wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen auf den 05.06.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Termin mussten schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen eingelegt werden. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Aufhebung ist am 12.01.2026 durch das Amtsgericht Paderborn beschlossen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IE 1/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10610 eingetragenen SEDARO GmbH, Erwitter Straße 157, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schoen, Nicolaiweg 44, 59555 Lippstadt
Insolv…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IE 1/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10610 eingetragenen SEDARO GmbH, Erwitter Straße 157, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schoen, Nicolaiweg 44, 59555 Lippstadt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IE 1/18
Amtsgericht Paderborn, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IE 1/18
In dem Insolvenzverfahren über das in der Bundesrepublik Deutschland belegene Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10610 eingetragenen SEDARO GmbH, Erwitter Straße 157, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IE 1/18
In dem Insolvenzverfahren über das in der Bundesrepublik Deutschland belegene Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10610 eingetragenen SEDARO GmbH, Erwitter Straße 157, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schoen, Nicolaiweg 44, 59555 Lippstadt
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IE 1/18
Amtsgericht Paderborn, 23.04.2024
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