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Insolvenzprofil
sederis gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 10250
EUID
DER2707.HRB10250
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 23/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Hofschulte
Adresse
Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.04.2025
Fristende Stellungnahme
30.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sederis gmbh, Coesfeld, ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 86 IN 23/22 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dirk Hofschulte ist bestellt worden; seine Vergütung und Auslagen sind festgesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO belaufen sich auf 352.609,90 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung steht ein Betrag von 23.340,00 EUR zur Verfügung, sodass eine Quote von etwa 6,6 % erwartet wird. Die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren ist angeordnet worden; der Prüfungsstichtag war der 14.04.2025. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 352.609,90 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 23.340,00 EUR zur Verfügung.
Die Insolvenzgläubiger können somit mit einer Quote von etwa 6,6 % auf ihre Forderung rechnen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
86 IN 23/22
Amtsgericht Münster, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B aus.
86 IN 23/22
Amtsgericht Münster, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 164.192,69 EUR.
Es ist die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Die für die Übertragung der Zustellung entstandenen Auslagen wurden ebenfalls antragsgemäß festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
86 IN 23/22
Amtsgericht Münster, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 105.662,05 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV nebst Zuschlägen festgesetzt worden.
Zuschläge wurden für folgende Tätigkeiten beantragt und antragsgemäß festgesetzt:
- Betriebsfortführung 40 %
- Bemühungen um eine Auffanglösung 15 %
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
86 IN 23/22
Amtsgericht Münster, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Hohes Feld 63 b, 48653 Coesfeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
86 IN 23/22
Amtsgericht Münster, 24.03.2025
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