Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seebode + Juric GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Harzstraße 15 B, 37081 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 204259
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2204.HRB204259
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 101/17
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung Beschluss
15.05.2026
Schlusstermin
13.07.2026
Festsetzung Vergütung
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf, das Montieren, Ablesen, Abrechnen, Warten und Beproben von Produkten aus den Bereichen der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, der Brandprävention, der Legionellenprüfung, der Hausautomation, sowie der Wärme-, Warmwasser- und Stromerzeugung und allen gleichartigen und artverwandten Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
B2B-Fachhandel
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Verkauf, Montage, Wartung und Abrechnung von Produkten der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie Hausautomation
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH ist anhängig. Der verfügbare Massebestand beträgt 15.635,02 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 810.180,23 EUR zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Göttingen hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände bei Gericht eingegangen sein. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel hat dem Gericht die Höhe des verfügbaren Massebestands sowie der Insolvenzforderungen angezeigt. Das Amtsgericht Göttingen hat den Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslage…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel hat dem Gericht die Höhe des verfügbaren Massebestands sowie der Insolvenzforderungen angezeigt. Das Amtsgericht Göttingen hat den Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters erglassen. Zudem wurde der Schlusstermin auf den 13.07.2026 festgelegt, an dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Die Frist zur Einlegung einer Erinnerung gegen die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 101/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH, Harzstraße 15 b, 37081 Göttingen, (ehemals ansässig: Hambergstraße 1, 37124 Rosdorf) (AG Göttingen, HRB 204259), vertr. d.: 1. Uwe Seebode, (Geschäftsführer), 2. Vjekoslav Juric, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
D…
74 IN 101/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH, Harzstraße 15 b, 37081 Göttingen, (ehemals ansässig: Hambergstraße 1, 37124 Rosdorf) (AG Göttingen, HRB 204259), vertr. d.: 1. Uwe Seebode, (Geschäftsführer), 2. Vjekoslav Juric, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 15.635,02 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 810.180,23 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 101/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH, Harzstraße 15 b, 37081 Göttingen, (ehemals ansässig: Hambergstraße 1, 37124 Rosdorf) (AG Göttingen, HRB 204259), vertr. d.: 1. Uwe Seebode, (Geschäftsführer), 2. Vjekoslav Juric, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des m…
74 IN 101/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH, Harzstraße 15 b, 37081 Göttingen, (ehemals ansässig: Hambergstraße 1, 37124 Rosdorf) (AG Göttingen, HRB 204259), vertr. d.: 1. Uwe Seebode, (Geschäftsführer), 2. Vjekoslav Juric, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 101/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH, Harzstraße 15 b, 37081 Göttingen, (ehemals ansässig: Hambergstraße 1, 37124 Rosdorf) (AG Göttingen, HRB 204259), vertr. d.: 1. Uwe Seebode, (Geschäftsführer), 2. Vjekoslav Juric, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des In…
74 IN 101/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seebode + Juric GmbH, Harzstraße 15 b, 37081 Göttingen, (ehemals ansässig: Hambergstraße 1, 37124 Rosdorf) (AG Göttingen, HRB 204259), vertr. d.: 1. Uwe Seebode, (Geschäftsführer), 2. Vjekoslav Juric, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 263.243,03 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 11.148,96 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 276.142,53 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 73.224,25 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 2.928,97 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Aufgrund des erhöhten Mehraufwands im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung und der übertragenden Sanierung, der langen Verfahrensdauer, sowie der Notwendigkeit einer erhöhten Anzahl von Zustellung macht der Insolvenzverwalter einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 50% geltend.
Da die Tätigkeit des Insolvenzverwalters im vorläufigen Verfahren nicht zu einer nennenswerten Erleichterung im eröffneten Verfahren geführt hat, erscheint in der Gesamtschau der beanspruchte Zuschlag dem Grunde und der Höhe nach angemessen und war daher entsprechend festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 783,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 261 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.09.2026
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