Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zur Errichtung von Gebäuden, ferner der Abschluss von Verträgen über Gebäude bzw. Gebäudeteile, sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten der Erwerber, Mieter, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie die Durchführung und wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, ferner die Erbringung von Bau- und Projektmanagement im Bereich Modernisierung und Sanierung von Bestandsobjekten und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Arbeiten als Generalübernehmer und Generalunternehmen im Baubereich. Sowie Montageleistungen über Werkmontageleistungen.
Das Amtsgericht Duisburg hat am 10.09.2026 um 14:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SEEKBAU GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 39045 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke bestellt. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
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