Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seggewiß Steuerberatung Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 77 IN 37/22 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17917 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Wilhelm Seggewiß vertreten. Im Verfahren ist eine Insolvenzverwalterin bestellt, die besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Masse mit Zustimmung der Gläubigerversammlung durchführen darf. Es wurden zwei besondere Gläubigerversaltungen als schriftliche Abstimmungen angesetzt. Der erste Stichtag für die schriftliche Abstimmung war der 08.08.2025; hier stand die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an der KoSe Abwicklungsgesellschaft mbH an einem Kaufpreis von 500,00 € an die CAM Steuerberatungsgesellschaft mbH zur Beschlussfassung. Der zweite, zeitlich spätere Stichtag ist der 31.03.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger Stellungnahmen zu einem Vergleich mit Frau Anne Marie Seggewiß einreichen, der eine Vergleichszahlung in Höhe von 20.900,00 EUR an die Insolvenzmasse vorsieht. Die Anträge zur Beschlussvorlage können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingesehen werden. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17917 eingetragenen Seggewiß Steuerberatung Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tünter Heide 6, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17917 eingetragenen Seggewiß Steuerberatung Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tünter Heide 6, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Seggewiß, Kreuzkapellenweg 2, 46399 Bocholt
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 31.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs mit Frau Anne Marie Seggewiß, wonach diese zur Abgeltung sämtlicher im Verfahren gegen sie bestehender Ansprüche eine Vergleichszahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von 20.900,00 EUR leistet, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 09.03.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
77 IN 37/22
Amtsgericht Münster, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17917 eingetragenen Seggewiß Steuerberatung Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tünter Heide 6, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17917 eingetragenen Seggewiß Steuerberatung Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tünter Heide 6, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Seggewiß, Kreuzkapellenweg 2, 46399 Bocholt
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung
(§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 08.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung des Gesellschaftsanteiles an der KoSe Abwicklungsgesellschaft mbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 500,00 € an die CAM Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.07.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
77 IN 37/22
Amtsgericht Münster, 18.07.2025
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