Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 209657
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 209657
EUID
DEP2716.HRB209657
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 9/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.02.2024 , 17:00 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.02.2024 , 13:05 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.05.2024
Berichtstermin
11.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.06.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit und die Vermietung und das Verleasen von mobilen Geschäften (Verkaufsanhänger, Verkaufsmobile, Verkaufsauflieger, Verkaufspavillons) und ähnlicher Handelsgüter, sowie die Durchführung damit in direktem oder indirektem Zusammenhang stehender Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, der bereits am 01.02.2024 mit der vorläufigen Verwaltung betraut wurde. Am 07.02.2024 wurden ergänzende Maßnahmen angeordnet, darunter die Ermächtigung zur Eröffnung von Insolvenz-Sonderkonten und ein Zahlungsverbot für Drittschuldner. Am 26.03.2024 erhielt der Verwalter zusätzliche Einzelermächtigungen. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.05.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin findet am 11.06.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Walsrode statt. In dieser Versammlung werden unter anderem die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere wesentliche Entscheidungen getroffen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 01.02.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zum vorläufigen Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 01.02.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ergänzend dazu wurden am 07.02.2024 Maßnahmen zur Sicherung der Masse ergriffen, darunter die Ermächtigung zur Eröffnung von Insolvenz-Sonderkonten und ein Zahlungsverbot für Drittschuldner. Am 26.03.2024 erhielt der vorläufige Verwalter eine Einzelermächtigung für bestimmte Handlungen. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Hans-Joachim Berner zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.05.2024 anzumelden und über bestehende Sicherungsrechte zu berichten. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 11.06.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Walsrode angesetzt, in dem unter anderem über die Bestellung des endgültigen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden werden soll. Am 09.08.2024 wurde bekanntgegeben, dass der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt hat.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige V…
11 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231 951410, Fax: 04231 95141100, E-Mail: info@willmer-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertreten durch: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Sc…
11 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertreten durch: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 07.02.2023 um 13.05 Uhr in Ergänzung zu dem Beschluss des AG Walsrode vom 01.02.2024 angeordnet: 1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auch Insolvenz-Sonderkonten (vgl. BGH v. 07.02.2019 - IX ZR 47/18) als Partei kraft Amtes für die künftige Insolvenzmasse zu eröffnen, zu führen und wieder zu schließen (§21 Abs.1 InsO). 2: Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§23 Abs.1 Satz 3 InsO). Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 12.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzli…
11 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.02.2024 um 17 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung und dem ergänzendem Beschluss vom 07.02.2024 die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Walsrode, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 9/24: Über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenz…
11 IN 9/24: Über das Vermögen der SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231 951410, Fax: 04231 95141100, E-Mail: info@willmer-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 11.06.2024, 10:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Ins…
11 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren SEICO Verkaufsgeschäfte GmbH, Marie-Curie-Straße 20, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 209657), vertr. d.: Renko Schmidt, Königin-Christina-Straße 56, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 09.08.2024
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