Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SEJO Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ludwigstraße 5 B, 38106 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205932
EUID
DEP1103.HRB205932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Steuerwald
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.07.2024
Schlusstermin
16.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Abbrucharbeiten, Hochbau, Trockenbau, Betonbau, Estricharbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig, ist die Durchführung verschiedener Verfahrensschritte erfolgt. Nach der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit Stichtag zum 12.07.2024 wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 51.100,67 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 57.849,28 EUR. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung ist erfolgt. Ein Schlusstermin findet im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 16.01.2026 statt, um über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung etwaiger nachträglich angemeldeter Forderungen zu entscheiden. Einwendungen sind bis zum 16.01.2026 schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwal…
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 52.103,87 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Jedoch ist unter Gesamtwürdigung des Verfahrens noch ein Abschlag von 5% anzusetzen, da der Insolvenzverwalter in diesem Verfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Durch die vorläufige Verwaltung ist der Insolvenzverwalter mit der Weiterführung des anschließenden Insolvenzverfahrens weniger belastet, als er es in einem Verfahren ohne vorläufige Verwaltung der Fall wäre (BGH v. 11.05.2006 - IX ZB 38/11, NZI 2013, 1014).
Es obliegt dem Insolvenzverwalter hervorzuheben, weshalb ausnahmsweise kein Abschlag in Betracht kommt. Eine Erläuterung dieses Sonderfalls, weshalb die fingierte Entlastung im vorliegenden Verfahren ausnahmsweise nicht eingetreten ist, liegt nicht vor. Der Gesetzgeber hat mit § 3 Abs.2 Buchst. a) InsVV den Abschlag auf die Regelvergütung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter als Normalfall festgeschrieben.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 73,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 21 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter S…
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 51.163,70 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stic…
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 12.07.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 12.07.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 12.06.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1
GeschäftsNr.: 274 IN 123/23 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, soll die Schlussv…
$T1
GeschäftsNr.: 274 IN 123/23 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 51.100,67 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 57.849,28 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 274 IN 123/23 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 27.06.2025
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274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
de…
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.06.2025
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274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 16.01.2026 find…
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 16.01.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 16.01.2026 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 18.11.2025
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Bekanntmachung
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
de…
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 18.11.2025
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