Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
McV! City GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 208726
EUID
DEP1103.HRB208726
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Steuerwald
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
20.06.2025
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
22.04.2026
Festsetzung Vergütung Verwalter
22.04.2026
Schlusstermin
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald ist bestellt und hat die Betriebsfortführung im Antragsverfahren übernommen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist am 22.04.2026 festgesetzt worden. Nachträglich angemeldete Forderungen sind mit Stichtag zum 20.06.2025 geprüft worden; die Frist zur Erhebung von Widerspruch endete am 20.06.2025. Der Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag gestellt, worüber im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten erfolgt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind am 22.04.2026 festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 28.084,69 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 94.855,27 € zu berücksichtigen sind. Ein Schlusstermin ist für den 03.06.2026 angesetzt, über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels deckender Masse zu entscheiden. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind bis zum 03.06.2026 schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 275 IN 121/22 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, soll die Schlussverteil…
GeschäftsNr.: 275 IN 121/22 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 28.084,69 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 94.855,27 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 275 IN 121/22 b - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig,
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des …
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald …
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 29.021,70 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
1. Für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten war ein Zuschlag in Höhe von 25 % zu gewähren. Die Zuordnung der mit Aussonderungsrechten belasteten Sportgeräte zu den jeweiligen Leasinggesellschaften stellte eine besondere Schwierigkeit dar, für die ein Zuschlag in beantragter Höhe angemessen ist. Eine Massemehrung hat sich hierdurch nicht ergeben.
Nach § 3 Abs. 2a InsVV ist ein Abschlag gerechtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren tätig gewesen ist. Ein Abschlag in Höhe von 5 % war angemessen.
In der Gesamtschau war daher ein Zuschlag von 20 % festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 168,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 48 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 121/22 b In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 03.06.2026 statt über:
a) Abnahme der…
275 IN 121/22 b In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 03.06.2026 statt über:
a) Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse
d) ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Einwendungen können schriftlich bis zum 03.06.2026 erhoben werden.
Die Schlussrechnung liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
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Braunschweig, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald fe…
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.856,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Für die Betriebsfortführung für den Zeitraum des Antragsverfahrens war ein Zuschlag von 10 % angemessen. Auf die Ausführungen im Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
III.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Sticht…
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 20.06.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 20.06.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 09.05.2025
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