Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wittinger Straße 22 a, 38468 Ehra-Lessien
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 213034
EUID
DEP1103.HRB213034
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 67/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.05.2026 , 13:00 Uhr
Aufhebung
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hoch- und Tiefbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau ist am 29.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur Immo Hamer v. Valtier bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau wurde am 29.05.2026 durch das Amtsgericht Wolfsburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur Immo Hamer v. Valtier bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vor…
Über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau wurde am 29.05.2026 durch das Amtsgericht Wolfsburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur Immo Hamer v. Valtier bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Schuldner der Antragstellerin sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 02.07.2026 wurde der Beschluss vom 29.05.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 67/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau, Wittinger Straße 22 A, 38468 Ehra-Lessien (AG Braunschweig, HRB 213034), vertr. d.: Sedat Kizilhan, Oldenburger Koppel 27, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung de…
25 IN 67/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau, Wittinger Straße 22 A, 38468 Ehra-Lessien (AG Braunschweig, HRB 213034), vertr. d.: Sedat Kizilhan, Oldenburger Koppel 27, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur Immo Hamer v. Valtier, InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/4737-336, Fax: 0531/4737-398, E-Mail: braunschweig@insotreu.de, Internet: www.insotreu.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 67/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau, Wittinger Straße 22 A, 38468 Ehra-Lessien (AG Braunschweig, HRB 213034), vertr. d.: Sedat Kizilhan, Oldenburger Koppel 27, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 29.05.2026 über die Anordnung von S…
25 IN 67/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau, Wittinger Straße 22 A, 38468 Ehra-Lessien (AG Braunschweig, HRB 213034), vertr. d.: Sedat Kizilhan, Oldenburger Koppel 27, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 29.05.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 02.07.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.07.2026
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