Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a. der Erwerb, die Entwicklung, Finanzierung, die Verwaltung, der Verkauf und der Betrieb von einem oder mehreren Hotels sowie Dienstleistungen im Gastronomie-Geschäft, jeweils im weitesten Umfang; b. der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an juristischen Personen, Gesellschaften und Unternehmen (auch als persönlich haftender Gesellschafter), die insbesondere auch im Hotel-Sektor tätig sind, die Zusammenarbeit und Finanzierung und Leitung von solchen juristischen Personen, Gesellschaften und Unternehmen, sowohl allein als auch gemeinschaftlich mit anderen, c. der Erwerb, das Verwalten, die Belastung und Veräußerung von Eigentum (einschließlich Rechte des geistigen Eigentums) sowie die Kapitalanlage; d. die Vermarktung von Lizenzen, Urheberrechten, Patenten, Designs, Geheimverfahren oder -Formeln, Marken und ähnlichen Schutzrechten, um den Verkauf und Kauf von und den Handel mit diesen Produkten zu fördern, einschließlich die Verwendung dieser Gegenstände zu erlauben, und Lizenzgebühren und andere Einnahmen im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten zu erhalten; e. Leistung von periodischen Zahlungen für oder in Bezug auf Renten- oder Pensionsfonds oder -objekten, selbst wenn diese nicht im engen Zusammenhang mit den vorstehenden Geschäften oder Handlungen stehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Selaginella Hotel 1 GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 2.229.057,60 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand von 464.562,89 EUR steht zur Verfügung, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin abzusetzen sind. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin sowie die endgültige Insolvenzverwalterin sind Vergütungen und Auslagen festgesetzt worden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht niedergelegt. Es ist beschlossen worden, dass das Verfahren mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt werden soll. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 06.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
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