Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 35738
EUID
DED3310V.HRB35738
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 635/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus
Adresse
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
31.05.2024
Widerspruchsfrist
28.06.2024
Vergütungseinwendungen
17.10.2024
Einstellung
15.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Detektei sowie eines Sicherheitsdienstes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH ist im Laufen. Im Mai 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 31.05.2024 im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten die Möglichkeit, bis zum 28.06.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Später ist das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH ist eingeleitet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft; die Frist zum Widerspruch endete am 28.06.2024. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH ist eingeleitet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft; die Frist zum Widerspruch endete am 28.06.2024. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus wurde festgesetzt, wobei Einwendungen bis zum 17.10.2024 möglich waren. Aufgrund von Masseunzulänglichkeit ist das Verfahren gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Es sind nur noch 1.819,19 € Verteilungsmasse verfügbar, während Masseverbindlichkeiten in Höhe von 2.305,79 € zu berücksichtigen sind. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH, Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird wegen …
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH, Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH,
Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.05.2024 …
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH,
Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH,
Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den …
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH,
Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 13.09.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 17.10.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH, Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstatten…
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH, Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.09.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH, Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungst…
IN 635/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SELECT Detektei & Sicherheitsdienst GmbH, Altenfurter Straße 89 a, 90475 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Beck Jacqueline, geb. Munthel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35738
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.12.2024
- den etwaigen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 1.819,19 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 2.305,79 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Verzeichnis der Massegläubiger und das Schlussverzeichnis sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.10.2024
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