Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Select Reisen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26114
EUID
DEM1201.HRB26114
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Aktenzeichen
352/20 S-14-8
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Ronit Katzir-Shimoni
Adresse
Hochstraße 29, 60313 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Aufhebung
09.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Select Reisen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Entscheidung am 09.07.2026 verkündet. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 352/20 S-14-8 Das Insolvenzverfahren Select Reisen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hochstraße 29, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 26114),
vertreten durch:
Ronit Katzir-Shimoni, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Ab…
810 IN 352/20 S-14-8 Das Insolvenzverfahren Select Reisen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hochstraße 29, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 26114),
vertreten durch:
Ronit Katzir-Shimoni, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 09.07.2026
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