Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Acomodeo UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 93067
Stammkapital
5.655,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB93067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
780/20 A-6-5
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
28.07.2026 , 10:00 Uhr
Frist zur Einwendung gegen Schlussverzeichnis
28.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung und Veranstaltung von Reisedienstleistungen und die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Hotellerie & Tourismus
Subbranche
Reisevermittlung
Geschäftstätigkeit
Vermittlung und Veranstaltung von Reisedienstleistungen sowie Erbringung verbundener Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Schuldner hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und wird durch den Geschäftsführer Eric-Jan Krausch vertreten. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Termin zur Gläubigerversammlung für den 28. Juli 2026 bestimmt. Auf der Tagesordnung stehen der Bericht des Insolvenzverwalters sowie die Erörterung des Verfahrensfortgangs. Die Bekanntgabe erfolgte am 09. Juli 2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde eine Gläubigerversammlung für den 28.07.2026 anberaumt, um über den Verfahrensfortgang zu berichten. Im weiteren Verlauf wurde die Verwertung der Insolvenzmasse beendet und dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde eine Gläubigerversammlung für den 28.07.2026 anberaumt, um über den Verfahrensfortgang zu berichten. Im weiteren Verlauf wurde die Verwertung der Insolvenzmasse beendet und dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Für die Schlussverteilung steht eine Masse in Höhe von 325.372,35 EUR zur Verfügung. Die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO betragen insgesamt 2.921.566,26 EUR. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können Gläubiger bis zum 28.09.2026 schriftliche Einwendungen beim Insolvenzgericht erheben. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf Basis der Masse von 615.053,43 EUR festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% aufgrund komplexer Sachverhalte und Mehrarbeit gerechtfertigt war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 780/20 A-6-5 In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 28.07.2…
810 IN 780/20 A-6-5 In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 28.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Bericht des Insolvenzverwalters und Erörterung des Verfahrensfortgangs
Frankfurt am Main, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 780/20 A-6-5 In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch: Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden.
Hierfür steht eine Masse i…
810 IN 780/20 A-6-5 In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch: Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden.
Hierfür steht eine Masse in Höhe von € 325.372,35 zur Verfügung.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht niedergelegten Schlussverzeichnis betragen die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO € 2.921.566,26.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 780/20 A-6-5 In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimm…
810 IN 780/20 A-6-5 In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 28.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 780/20 A-6-5: In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067), vertr. d.: Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslag…
810 IN 780/20 A-6-5: In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067), vertr. d.: Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 615.053,43 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Fortführung des Geschäftsbetriebs, übertragende Sanierung, Bearbeitung/Übertragung der Arbeitsverhältnisse und komplexe tatsächliche und rechtliche Sachverhalte geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 04.08.2026
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