Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SELENA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sandstraße 13, 50226 Frechen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 59038
EUID
DER3306.HRB59038
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 72/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
13.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Spedition- und Logistik, der An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör, Durchführung und Vermittlung von Marketingaufträgen im In- und Ausland und die hiermit verbundene Markt- und Wirtschaftsberatung, sowie der Handel mit Waren aller Art und Erbringung von Dienstleistungen aller Art im In- und Ausland, soweit eine gesonderte Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SELENA GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59038, ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Die Gläubiger sind zu einer besonderen Gläubigerversammlung eingeladen, deren Stichtag der 13.05.2026 ist. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gemäß §§ 160, 161 InsO. Konkret geht es um die Zustimmung zu einem Vergleich zwischen der Insolvenzverwalterin und dem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Abgeltung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer gegen eine Zahlung in Höhe von 7.500,00€. Gläubiger können bis zum Stichtag schriftliche Stellungnahmen mit Beschlussvorschlägen bei Gericht einreichen. Nimmt kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teil, gilt die Zustimmung als erteilt. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung als Erinnerung bei dem Amtsgericht Köln einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59038 eingetragenen SELENA GmbH, Sandstr. 13, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dimitrij Eberhardt, Bachemer Str. 68, 50354 Hürth
Verfahrensbe…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59038 eingetragenen SELENA GmbH, Sandstr. 13, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dimitrij Eberhardt, Bachemer Str. 68, 50354 Hürth
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Häner & Lux, Meckenheimer Straße 40, 53919 Weilerswist
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem Vergleich zwischen der Insolvenzverwalterin und dem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Abgeltung der in Betracht kommenden Ansprüche gegen den Geschäftsführer gegen eine Zahlung des Geschäftführers in Höhe von 7.500,00€,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 25.03.2026 bzw. 07.04.2026 verwiesen.
Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 72/23
Amtsgericht Köln, 22.04.2026
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