Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 65098
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SELLGATE Germany GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Innere Kanalstraße 95, 50823 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 65098
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB65098
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 217/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering
Adresse
Sachsenring 69, 50677 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
09.09.2026 , 08:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vertriebs- und Marketingaktivitäten für andere Unternehmen im Sinne von Outsourcing/Geschäftsauslagerung
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Online-Marketing
Geschäftstätigkeit
Vertriebs- und Marketingaktivitäten für andere Unternehmen im Rahmen von Outsourcing
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SELLGATE Germany GmbH ist aufgehoben worden. Das Verfahren wurde nach Vollzug der Schlussverteilung am 09.09.2026 um 8:25 Uhr durch das Amtsgericht Köln aufgehoben (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 217/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 65098 eingetragenen SELLGATE Germany GmbH, Carl-Bertelsmann-Str. 103, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Rhein…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 217/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 65098 eingetragenen SELLGATE Germany GmbH, Carl-Bertelsmann-Str. 103, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf und Herrn Dominik Birgelen, Innere Kanalstr. 95, 3. Etage, 50823 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln
wird heute, am 09.09.2026, um 8:25 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 217/14
Amtsgericht Köln, 09.09.2026
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