Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 3638
EUID
DER2404.HRA3638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 65/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
23.04.2025
Frist zur Stellungnahme
10.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 260 IN 65/20 geführt. Im Verlauf des Verfahrens hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 159.235,15 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 1.170.036,94 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 29.210,00 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten sich bis zum 10.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis sowie zu nicht verwertbaren Gegenständen äußern. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 23.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Ei…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 159.235,15 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 2-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 eingesehen werden.
260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Ei…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 aus.
260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Ei…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.170.036,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 29.210,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Ei…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 26.02.2025
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