Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Semita Personalmanagement UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gelsenkircher Straße 192, 44651 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 21576
EUID
DER2201.HRB21576
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1916/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mathias Schürgers
Adresse
Burgacker 20, 45475 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist : Personalberatung, Personaltraining, Personalvermittlung und Personalüberlassung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Semita Personalmanagement UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 620 IN 1916/25 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21576 eingetragen und hat seinen Sitz in Herne. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Person ist der Geschäftsführer Herr Mathias Schürgers. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete sowie noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 25.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C207 nieder. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung gemäß § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Duisburg eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1916/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21576 eingetragenen Semita Personalmanagement UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Straße 192, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Schü…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1916/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21576 eingetragenen Semita Personalmanagement UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Straße 192, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Schürgers, Burgacker 20 , 45475 Mülheim an der Ruhr
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C207 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
620 IN 1916/25
Amtsgericht Duisburg, 27.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.