Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Semmler, Frank
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Metternichstraße 42, 54292 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 4545
EUID
DET2408V.HRA4545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 148/19
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Stichtag für Widersprüche
24.10.2024
Ende Abtretungsfrist
02.12.2025
Schlusstermin
17.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass der Schlusstermin beim Amtsgericht/Insolvenzgericht Trier zu Aktenzeichen 23 IN 148/19 stattfinden soll. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 160.938,08 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 1.566.566,78 €.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler ist beim Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 23 IN 148/19 anhängig. Im September 2024 wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen angeordnet. Als Stichtag für Widersprü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler ist beim Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 23 IN 148/19 anhängig. Im September 2024 wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen angeordnet. Als Stichtag für Widersprüche gegen diese Forderungen wurde der 24.10.2024 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen wurden zur Einsicht niedergelegt. Später teilt der Insolvenzverwalter mit, dass der Schlusstermin für das Verfahren stattfinden soll. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Trier niedergelegt. Der Überschuss gemäß dem Schlussbericht beläuft sich auf 160.938,08 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 1.566.566,78 €.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler ist beim Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 23 IN 148/19 anhängig. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im schriftlichen Verfahren wurden nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler ist beim Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 23 IN 148/19 anhängig. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im schriftlichen Verfahren wurden nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 24.10.2024 bestimmt wurde. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 160.938,08 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; festgestellte Forderungen betragen 1.566.566,78 €. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, wobei der Schlusstermin auf den 17.09.2026 festgelegt wurde. Im Anschluss daran wird das Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet. Dem Schuldner und allen Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben. Die Abtretungsfrist endete am 02.12.2025. Da keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung vorliegen, wird diese gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein Versagungsantrag gestellt wird.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler ist beim Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 23 IN 148/19 anhängig. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im schriftlichen Verfahren wurden nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler ist beim Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 23 IN 148/19 anhängig. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im schriftlichen Verfahren wurden nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 24.10.2024 bestimmt wurde. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet; die Abtretungsfrist endete am 02.12.2025. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 160.938,08 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, bei festgestellten Forderungen in Höhe von 1.566.566,78 €. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 17.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung eingelegt werden. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde dem Schuldner Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben, und die Restschuldbefreiung wird erteilt werden, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein Versagungsantrag gestellt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), teilt der Insolvenzverwalter mit, dass bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Trier zu Aktenzeichen 23 IN 148/19 der Schlusstermin stattfinden soll. Das Schlussverzeich…
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), teilt der Insolvenzverwalter mit, dass bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Trier zu Aktenzeichen 23 IN 148/19 der Schlusstermin stattfinden soll. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Trier niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 160.938,08 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 1.566.566,78 €.
Amtsgericht Trier, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schr…
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.09.2026.
Bis zu diesem Datum…
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung der Treuhänderin, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 148/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, der Insolvenzverwalterin und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbef…
23 IN 148/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, der Insolvenzverwalterin und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 02.12.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträg…
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), teilt die Insolvenzverwalterin mit: Der Schlusstermin kann stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Trier ni…
23 IN 148/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Frank Semmler, geb. am 25.02.1967, Auf Krein 75a, 54318 Mertesdorf (AG Wittlich, HRA 4545), teilt die Insolvenzverwalterin mit: Der Schlusstermin kann stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Trier niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 160.938,08 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 1.566.566,78 €.
Amtsgericht Trier, 25.08.2026
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