Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SEN GROUP GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 19808
EUID
DED2102V.HRA19808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 299/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Adresse
Provinostraße 52, 86153 Augsburg
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Antrag
12.02.2024
Bekanntmachung Festsetzung
26.03.2024
Forderungsanmeldefrist Ende
21.01.2025
Bekanntmachung Forderungsprüfung
27.01.2025
Widerspruchsfrist Ende
22.03.2025
Forderungsanmeldefrist Ende
29.07.2025
Bekanntmachung Forderungsprüfung
30.07.2025
Widerspruchsfrist Ende
30.09.2025
Forderungsanmeldefrist Ende
14.07.2026
Bekanntmachung Forderungsprüfung
14.07.2026
Widerspruchsfrist Ende
14.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEN GROUP GmbH & Co. KG ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg Stemshorn bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 29.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 30.0plements.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erheben.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEN GROUP GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Augsburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Stemshorn festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 % aufgrund ob…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEN GROUP GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Augsburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Stemshorn festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 % aufgrund obstruktiven Verhaltens des Schuldners, arbeitsrechtlicher Schwierigkeiten und fehlender geordneter Buchführung gerechtfertigt war. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt in mehreren Schritten im schriftlichen Verfahren. Für Forderungen, die bis zum 21.01.2025 angemeldet wurden (Tabellenblattnummer 37-50), endete die Widerspruchsfrist am 22.03.2025. Für Forderungen, die bis zum 29.07.2025 angemeldet wurden (Tabellenblattnummer 51-52), endet die Widerspruchsfrist am 30.09.2025. Für eine weitere Forderung, die bis zum 14.07.2026 angemeldet wurde (Tabellenblattnummer 53), endet die Widerspruchsfrist am 14.08.2026. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen werden die Forderungen geprüft; gegen die nicht widersprochenen Forderungen gilt die Feststellung als vollzogen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht …
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 19808
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Stemshorn, Provinostraße 52, 86153 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 123.314,29 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.02.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- obstruktiver Schuldner
- arbeitsrechtliche Schwierigkeiten wegen der hohen Anzahl an Mitarbeitern
- keine geordnete Buchführung vorhanden
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht …
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 19808
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51 - 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht …
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 19808
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 21.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 - 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht …
8 IN 299/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SEN GROUP GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 8, 86356 Neusäß, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SEN Group Facility Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sen Göksel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 19808
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026
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