Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
sendmeback GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 33474
EUID
DEH1101.HRB33474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
520 IN 17/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sendmeback GmbH ist ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter gestellt worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster ist bestellt. Mit Beschluss vom 09.04.2024 ist die Vergütung des vorläufigen Insolverwalters festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage diente ein Betrag in Höhe von 22.290,30 €. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen findet am 01.10.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 17/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sendmeback GmbH, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 33474 HB), vertr. d.: Ali Sarrad, Alte Gärtnerei 10, 28844 Weyhe, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Ve…
520 IN 17/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sendmeback GmbH, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 33474 HB), vertr. d.: Ali Sarrad, Alte Gärtnerei 10, 28844 Weyhe, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 09.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 520 IN 17/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
sendmeback GmbH, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 33474 HB),
vertreten durch:
Ali Sarrad, Alte Gärtnerei 10, 28844 Weyhe, (Geschäftsführer),…
Amtsgericht Bremen 09.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 520 IN 17/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
sendmeback GmbH, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 33474 HB),
vertreten durch:
Ali Sarrad, Alte Gärtnerei 10, 28844 Weyhe, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 22.290,30. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 55,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die fehlende Buchhaltung und die schwierige Kommunikation mit dem Geschäftsführer sowie angestrebte Sanierungsbemühungen und die Auseinandersetzungen mit mehreren bereits gekündigten Arbeitnehmern.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sendmeback GmbH, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 33474 HB), vertr. d.: Ali Sarrad, Alte Gärtnerei 10, 28844 Weyhe, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 01.10.2025 geprüft.
Widersp…
520 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sendmeback GmbH, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 33474 HB), vertr. d.: Ali Sarrad, Alte Gärtnerei 10, 28844 Weyhe, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 01.10.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 31.07.2025
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