Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 169913
EUID
DEF1103R.HRB169913
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/549 IN 439/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tino Schweizer
Adresse
Hohe Straße 22, 01069 Dresden
Telefon
0351 8113060
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.03.2024 , 13:12 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 11:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.07.2024
Berichtstermin
26.08.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 25.03.2024 Rechtsanwalt Tino Schweizer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt ausgestattet worden. Am 03.06.2024 hat der vorläufige Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 13.07.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über die Gläubigerversammlung sowie der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind für den 26.08.2024 anberaumt. Die Gläubigerversammlung hat der Durchführung des Kauf- und Überleitungsvertrages mit der Ambiente Care Süd GmbH zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 439/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde am 2…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 439/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde am 25.03.2024 um 13:12 Uhr Tino Schweizer, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 8113060, Telefax 0351 81130620, Email geschäftlich dresden@mfp-law.com, Email geschäftlich 2 tino.schweizer@mfp-law.com zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 439/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- hat der vo…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 439/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- hat der vorläufige Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.06.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/549 IN 439/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/549 IN 439/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde am 01.06.2024 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
vorläufiger Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Tino Schweizer, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 8113060 Telefax: 0351 81130620 Email geschäftlich: dresden@mfp-law.com Email geschäftlich 2: tino.schweizer@mfp-law.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.07.2024 bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 26.08.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 26.08.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 439/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
ergeht am 23.07.2024 n…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 439/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169913
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
ergeht am 23.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss vom 01.06.2024 wird hinsichtlich der Tagesordnung des Berichtstermins und des Termins zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 26.08.2024
11:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
wie folgt ergänzt:
Die Gläubigerversammlung erteilt der Durchführung des Kauf- und Überleitungsvertrages mit der Ambiente Care Süd GmbH vom 26./27./28.06.2024 die Zustimmung.
Gründe
Mit Beschluss vom 01.06.2024 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Tino Schweizer zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit Schreiben vom 19.07.2024, eingegangen am 19.07.2024, beantragte der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tino Schweizer die Ergänzung des Beschlusses vom 01.06.2024 wie vorgenannt, da das schuldnerische Unternehmen verkauft und übergeleitet werden soll und es sich dabei um eine Rechtshandlung gem. § 160 Abs. I und II Nr. 1 InsO handelt.
Von den bereits im Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2024 beschlossenen und veröffentlichten Tagesordnungspunkten ist die beantragte Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Kauf- und Überleitungsvertrag bislang nicht - ausreichend bestimmt genug - gedeckt.
Vom Insolvenzgericht war daher der Beschluss vom 01.06.2024 entsprechend zu ergänzen.
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