Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 5086
EUID
DEM1607.HRB5086
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
662 IN 76/01 h.
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
16.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH ist anhängig. Der bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle, hat beim Amtsgericht Kassel beantragt, seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben und die Festsetzung durch Beschluss angeordnet. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 662 IN 76/01 h. In dem Insolvenzverfahren Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH, Rembrandtweg 2, 34246 Vellmar (AG Kassel, HRB 5086), vertr. d.: Ursula Sigrid Maria Brüggemann Monteiro, als GF d. Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH, Königsteiner Straße 124, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer…
Geschäfts-Nr.: 662 IN 76/01 h. In dem Insolvenzverfahren Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH, Rembrandtweg 2, 34246 Vellmar (AG Kassel, HRB 5086), vertr. d.: Ursula Sigrid Maria Brüggemann Monteiro, als GF d. Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH, Königsteiner Straße 124, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 16.07.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, § 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 16.07.2026.
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