Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seniosana GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32349
EUID
DEU1308.HRB32349
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 400/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Thilo H. Korn
Rolle
Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
04.03.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniosana GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat am 18.05.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen Spiesmühle 1 Hiltpoltstein GbR und Dr. Thilo H. Korn als Insolvenzverwalter für Seniosana GmbH hinsichtlich eines Zahlungsanspruchs aus dem Darlehensvertrag vom 05.01.2020 sowie der Ablöse von Einbauküche und Wasserrad anberaumt. Dieser Termin findet am 04.03.2025 statt. Gegen die Entscheidung zur Vergütungsfestsetzung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 400/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniosana GmbH, Elsbethstraße 18, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32349
vertreten durch die Geschäftsführerin Ina Menge
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 18.05.2026 fest…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 400/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniosana GmbH, Elsbethstraße 18, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32349
vertreten durch die Geschäftsführerin Ina Menge
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 18.05.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 400/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniosana GmbH, Elsbethstraße 18, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32349
vertreten durch die Geschäftsführerin Ina Menge
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 400/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniosana GmbH, Elsbethstraße 18, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32349
vertreten durch die Geschäftsführerin Ina Menge
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Gläubigerversammlung zum außergerichtlichen Vergleich zwischen Spiesmühle 1 Hiltpoltstein GbR und Dr. Thilo H. Korn als Insolvenzverwalter für Seniosana GmbH hinsichtlich Zahlungsanpruch aus dem Darlehensvertrag vom 05.01.2020 (206.704,68 Euro), der Ablöse der Einbauküche und des Wasserrades. beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Dienstag, 04.03.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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