Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sentido Hotels & Resorts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus)
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 11096
EUID
DEM1202.HRB11096
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 99/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/9_130920
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.06.2025
Prüfungstermin
07.07.2025
Prüfungstermin
11.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Franchisesystems in der Hotelindustrie und aller hiermit verbundenen Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen, insbesondere soweit Genehmigungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich sein könnten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen; ihre Forderungen sind bis zum 16.06.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist auf den 11.08.2025 festgesetzt. Im Rahmen der laufenden Verwaltung wurden die Vergütungen des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Tobias Nägle sowie des Mitglieds Zürich Insurance plc (vertreten durch Herrn Udo Thart) festgesetzt. Die Insolvenzverwalterin hat zudem angezeigt, dass Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von insgesamt 1.514.73erm.75 € zur Verteilung stehen. Die Schlussverteilung soll erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des…
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Tobias Nägle festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.10.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Tobias Nägle die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von xxx EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Di…
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 16.06.2025 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230, E-Mail: frankfurt@hww.eu schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), soll die Schlussverte…
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230, E-Mail: frankfurt@hww.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
In diesem Insolvenzverfahren sind Forderungen im Rang des § 38 InsO über 532.341,96 € unbedingt festgestellt, weitere 982.389,79 € sind aufschiebend bedingt festgestellt, insgesamt 1.514.731,75 €. Zur Verteilung stehen 1.514.731,75 € zur Verfügung.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Di…
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Rheinweg 16 a, 40489 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigeraussc…
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Rheinweg 16 a, 40489 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Zürich Insurance plc, vertr. durch Hr. Udo Thart, am Lazarienpfad 22, 55278 Mommenheim, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.04.2026, eingereicht durch die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 23.04.2026, beantragte das Gläubigerausschussmitglied Zürich Insurance plc, vertr. durch Hr. Udo Thart, am Lazarienpfad 22, 55278 Mommenheim, die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit sowie die Komplexität des Verfahrens und die hohe Verantwortung berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Di…
61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.03.2025
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