Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 7285

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Insolvenzprofil

S.K.S. Logistics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fahlenberg 20, 52441 Linnich
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 7285
EUID
DER3103.HRB7285

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 484/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Ulrich Bert
Kanzlei
Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse
Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt
Telefon
06151-520144-0

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2023
Festsetzung Vergütung
13.01.2024

Gegenstand des Unternehmens

Transport und Logistik, international mit PKW und LKW.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.K.S. Logistics GmbH ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 10.07.2023 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert ist bestellt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 13.01.2024 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Festsetzung basiert auf einer Teilungsmasse von 325.231,79 EUR. Die Regelvergütung von 10.560,60 EUR wurde um 85 % erhöht, da zahlreiche Erhöhungskriterien wie Betriebsfortführung, Arbeitnehmerbereich, Debitoreneinzug und Auslandsbezug vorliegen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

9 IN 484/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.K.S. Logistics GmbH, Langer Kornweg 8, 65451 Kelsterbach (AG Düren, HRB 7285), vertr. d.: Wolter Martinus van Beurden, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts fest…

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