Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SERVI-TEC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Carl-Benz-Straße 14-17, 66773 Schwalbach
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 26025
EUID
DEV1109.HRB26025
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
111 IN 20/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
28.05.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.07.2024
Prüfungstermin
20.08.2024
Gläubigerversammlung
17.09.2024 , 08:55 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Konstruktion, Produktion, Service und Technologie für Arbeitsmaschinen und Ersatzteilversorgung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERVI-TEC GmbH ist am 28.05.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 18.04.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.08.2024. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.08.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERVI-TEC GmbH ist am 28.05.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 30.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERVI-TEC GmbH ist am 28.05.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 30.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.08.2024, wobei die Unterlagen ab dem 06.08.2024 zur Einsicht niedergelegt werden. Ein weiterer wichtiger Termin ist die Gläubigerversammlung am 17.09.2024 um 08:55 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, darunter die Genehmigung eines Vergleichs und eine Vereinbarung mit dem Vermieter.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 20/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 26025 eingetragenen SERVI-TEC GmbH, Carl-Benz-Straße 14-17, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Christiaan Kochheim, Parklaan 9, 3016 B…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 20/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 26025 eingetragenen SERVI-TEC GmbH, Carl-Benz-Straße 14-17, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Christiaan Kochheim, Parklaan 9, 3016 BA Rotterdam, Niederlande
Geschäftszweig: Die Konstruktion, Produktion, Service und Technologie für Arbeitsmaschinen und Ersatzteilversorgung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.05.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Telefon: (0681) 99 26 570, Fax: (0681) 99 26 57 29.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
111 IN 20/24
Saarbrücken, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 20/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 26025 eingetragenen SERVI-TEC GmbH, Carl-Benz-Straße 14-17, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Christiaan Ko…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 20/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 26025 eingetragenen SERVI-TEC GmbH, Carl-Benz-Straße 14-17, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Christiaan Kochheim, Parklaan 9, 3016 BA Rotterdam, Niederlande
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert und Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: 1. Genehmigung eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Regelung von Ansprüchen nach § 15b InsO; 2. Zustimmung zum Abschluss einer VEreinbarung mit dem Vermieter der Schuldnerin bzgl. der Kostenbeiträge im Rahmen der Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens (Die Vereinbarungen können in der Insolvenzakte zu den Geschäftszeiten des Gerichts eingesehen werden), bestimmt auf
Dienstag, 17.09.2024, 08:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 20/24
Amtsgericht Saarbrücken, 03.09.2024
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