Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Servite GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 82474
EUID
DER3306.HRB82474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 171/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Dreschers
Adresse
Nussbaumer Str. 19, 50823 Köln
Telefon
0221 788 700-0
Termine & Fristen
Antragseingang
23.04.2025
Eröffnung
01.07.2025 , 08:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.08.2025
Einsichtnahme Unterlagen
05.09.2025
Berichtstermin
26.09.2025
Prüfungstermin
26.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
a. die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften und Personal an Dritte im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltung-Service und Catering bzw. sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. b. die Schulung des in lit. a genannten Personals und die Durchführung von Seminaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 01.07.2025 um 08:48 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servite GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin eröffnet worden, der am 23.04.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zugleich sind die Verfahren 70k IN 171/25 und 70k IN 263/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Dreschers ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.09.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Forderungsprüfung sind ab dem 05.09.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 171/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82474 eingetragenen Servite GmbH, Subbelrather Str. 15 A, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Payam Rahnamai Monfared,
Geschäftszweig: a. die Vermittlung und Überlassung vo…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 171/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82474 eingetragenen Servite GmbH, Subbelrather Str. 15 A, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Payam Rahnamai Monfared,
Geschäftszweig: a. die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften und Personal an Dritte im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Bereich Gastronomie,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 08:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 70k IN 171/25 und 70k IN 263/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Martin Dreschers, Nussbaumer Str. 19, 50823 Köln, Telefon: 0221 788 700-0, Fax: 0221 788 700-20.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70k IN 171/25
Amtsgericht Köln, 01.07.2025
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