Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9300
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Servotec Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 9300
EUID
DER2707.HRB9300
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 1005/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.01.2025 , 10:30 Uhr
Eröffnung
09.04.2025 , 14:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.06.2025
Berichtstermin
09.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servotec Germany GmbH ist am 09.04.2025 um 14:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, dessen Eingang am 11.12.2024 bei Gericht dokumentiert ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 18.06.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin, der zugleich Stichtag für die Einreichung schriftlicher Stellungnahmen ist, findet am 09.07.2025 statt. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Verwalterin werden ab dem 25.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diesen Schritt ist der 16.02.2026, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servotec Germany GmbH ist am 09.04.2025 um 14:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 11.12.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servotec Germany GmbH ist am 09.04.2025 um 14:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 11.12.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 18.06.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 09.07.2025 angesetzt. Spätestens bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 25.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Zudem ist im Vorfeld am 15.01.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt, wobei ebenfalls Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 9300 eingetragenen Servotec Germany GmbH, Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Messing, Weßlings Kamp 13, 48653…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 9300 eingetragenen Servotec Germany GmbH, Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Messing, Weßlings Kamp 13, 48653 Coesfeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
86 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1005/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 9300 eingetragenen Servotec Germany GmbH, Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Messing, Weßlings Kamp 13, 48653 Coesfeld
wird wegen Zahlu…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1005/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 9300 eingetragenen Servotec Germany GmbH, Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Messing, Weßlings Kamp 13, 48653 Coesfeld
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2025, um 14:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn, Telefon: 02563/2083-0, Fax: 02563208321.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Beibehaltung der Einstellung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
86 IN 1005/24
Münster, 09.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1005/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 9300 eingetragenen Servotec Germany GmbH, Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Messing, Weßlings Kamp…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1005/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 9300 eingetragenen Servotec Germany GmbH, Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Messing, Weßlings Kamp 13, 48653 Coesfeld
ist am 15.01.2025, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
86 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 15.01.2025
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