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Insolvenzprofil
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Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung, vornehmlich mit Hilfe von Methoden, die der Persönlichkeitsentwicklung im weitesten Sinne dienen - so zum Beispiel durch Unterrichten des sogenannten "Schulfachs Glück", entwickelt vom Fritz- Schubert-Institut für Persönlichkeitsentwicklung gGmbH in Heidelberg. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch die Konzeption und Durchführung anderer Bildungsprogramme oder -veranstaltungen, beispielsweise Mentoring-Programme sowie Veranstaltungen zur Vermittlung von Lerninhalten aus der Theater-, Show- oder Sportbranche. Die Leistungen der Gesellschaft sollen vor allem Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus gesellschaftlich benachteiligten Milieus zu Gute kommen, möglich ist aber auch die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus allen sozialen Milieus. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie darf - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - im In- und Ausland ihre Geschäfte betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Gegenstand errichten, erwerben und/oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2, Satz 1 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) Realisierung, Einführung und Begleitung des Unterrichts im "Schulfach Glück" schwerpunktmäßig an Schulen und Berufsschulen, ggf. aber auch an sonstigen Einrichtungen, an denen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene regelmäßig zu Bildungszwecken zusammenfinden, (b) Konzeption und Durchführung sonstiger Bildungsveranstaltungen (z.B. Mentoring-Programme, Workshops) zur Vermittlung von Lerninhalten aus der Theater-, Show- oder Sportbranche an den in (a) genannten Bildungsstätten, (c) Aus- und Fortbildung im "Schulfach Glück" von Lehrern, Lehramtsstudenten und sonstiger Quereinsteiger im Bildungsbereich, sowie (d) Einführung des "Schulfachs Glück" in Betrieben.
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sethasa gGmbH wurde am 12.11.2025 um 18:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Petra Heidenfelder als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Die damit verbundenen Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am 30.01.2026 aufgehoben worden, nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist.
Originalbekanntmachung
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