Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 797863

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Setzer Generalbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Arbachtalstraße 30, 72800 Eningen unter Achalm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 797863
EUID
DEB8534.HRB797863

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
22 IN 233/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Sebastian Krapohl
Adresse
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 214130
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.07.2026 , 14:46 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Vorbereitung und Durchführung von Bauleistungen aller Art als Generalübernehmer auf fremden Grundstücken, insbesondere die Abwicklung von Reparaturarbeiten,Sanierung und Modernisierung von Altbauten, Bauschnelldienstleistung, Planungs-, Verwaltungs- und Koordinierungsleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Die Gesellschaft kann andere Unter nehmen erwerben, verwalten und sich an ihnen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Tübingen hat am 01.07.2026 um 14:46 Uhr auf den Antrag der Setzer Generalbau GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Krapohl bestellt. Dieser überwacht die Schuldnerin zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens sowie zur Prüfung, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Die Schuldnerin ist nicht mehr berechtigt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Verwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zugleich als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

22 IN 233/26 | In dem Verfahren über den Antrag Setzer Generalbau GmbH, Arbachtalstraße 30, 72800 Eningen, vertreten durch den Geschäftsführer David Samuel Döller Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 797863 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Kroll & Partner …

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