Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seven, Ufuk
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Bayern
Adresse
Rotmoosweg 2, 94469 Deggendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Deggendorf HRA 3132
EUID
DED2201V.HRA3132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 46/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
19.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ufuk Seven, Inhaber der Firma CWC Seven e.K., sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 19.1erm 2025. Bis zu diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ufuk Seven, geboren am 24.10.1991, Rotmoosweg 2, 94469 Deggendorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Deggendorf unter HRA3132 eingetragenen Firma CWC Seven e.K.,
sollen die nachträglich angemeldeten und …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ufuk Seven, geboren am 24.10.1991, Rotmoosweg 2, 94469 Deggendorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Deggendorf unter HRA3132 eingetragenen Firma CWC Seven e.K.,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 46/23
Amtsgericht Hamburg, 20.10.2025
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