Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SF Handels-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Heidkamp 1, 33334 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 13110
EUID
DER2103.HRB13110
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 574/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.08.2024 , 12:48 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 14:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.06.2025
Berichtstermin
27.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit sowie der Im- und Export von Solaranlagen und Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 01.04.2025 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF Handels-GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 01.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Budnik ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.06.2025. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 13.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF Handels-GmbH ist am 01.04.2025 um 14:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 01.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 06.08.2024 angeordnet worden. Z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF Handels-GmbH ist am 01.04.2025 um 14:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 01.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 06.08.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Budnik ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.06.2025. Die Unterlagen werden ab dem 13.06.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 574/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13110 eingetragenen SF Handels-GmbH, Im Heidkamp 1, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arthur Fischer, Tischlerstraße 17, 33428 Harsewinkel
Geschäftszweig: H…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 574/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13110 eingetragenen SF Handels-GmbH, Im Heidkamp 1, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arthur Fischer, Tischlerstraße 17, 33428 Harsewinkel
Geschäftszweig: Handel mit sowie Im- und Export von Solaranlagen und Kraftfahrzeugen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Budnik, Marktstr. 7, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 574/24
Bielefeld, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 574/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13110 eingetragenen SF Handels-GmbH, Im Heidkamp 1, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arthur Fischer
Geschäftszweig: Han…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 574/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13110 eingetragenen SF Handels-GmbH, Im Heidkamp 1, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arthur Fischer
Geschäftszweig: Handel mit sowie Im- und Export von Solaranlagen und Kraftfahrzeugen
ist am 06.08.2024, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Budnik, Marktstr. 7, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 574/24
Amtsgericht Bielefeld, 06.08.2024
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