Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 10225

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Insolvenzprofil

SFL Wasserkraftanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Mühlstraße 24, 86707 Westendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 10225
Stammkapital
153.540,95 EUR
EUID
DED2102V.HRB10225

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
434/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Michael Bauer
Adresse
Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg

Termine & Fristen

Antrag auf Festsetzung Vergütung/Auslagen
02.06.2025

Gegenstand des Unternehmens

Umbau, Modernisierung und Neubau von Wasserkraftanlagen.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Anlagenbau
Geschäftstätigkeit
Umbau, Modernisierung und Neubau von Wasserkraftanlagen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SFL Wasserkraftanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch die Geschäftsführer Fischer Kurt und Schäfer Winfried, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg (HRB 10225). Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Bauer hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Dieser Antrag wurde am 02.06.2025 eingereicht. Die Festsetzung erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung eines Vermögenswerts in Höhe von 471.964,88 EUR. Der Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung der Regelvergütung um 60 %, was als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Umsatzsteuer wird mit 19 % hinzugefügt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt, wobei die maximale Monatspauschale von 250,00 EUR und die Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV beachtet wurden. Den tatsächlichen Zustellungskosten in Höhe von BETRAG EUR wurde ebenfalls Rechnung getragen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt oder nicht übersteigt. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

5 IN 434/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SFL Wasserkraftanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mühlstraße 24, 86707 Westendorf, vertreten durch die Geschäftsführer Fischer Kurt und Schäfer Winfried Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 10225 - Schuldnerin - | Die Vergütung …

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