Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 246554
EUID
DED2601V.HRB246554
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1509 IN 1751/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.06.2026
Schlussverteilung
20.07.2026
Widerspruchsfrist
18.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Montage und Projektierung von Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), Klima- und Lüftungsanlagen, Kühlgeräten, Heizungsanlagen sowie Vermittlung von PKW und LKW.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschründ), Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) auf das Tabellenblatt 20-30 im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben bis zum 15.06.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Das Verfahren wird nun in die Phase des Schlusstermins überführt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Dies umfasst die Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Gläubiger sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Masse. Hierzu können Einwendungen und Anträge bis einschließlich 18.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschrenkt) wird vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1509 IN 1751/21 geführt. Der bisherige Geschäftsführer Sega Franc ist verstorben. Das Verfahren durchlief verschiedene Phasen der Forderungsprüfung und des Schlusstermins im schri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschrenkt) wird vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1509 IN 1751/21 geführt. Der bisherige Geschäftsführer Sega Franc ist verstorben. Das Verfahren durchlief verschiedene Phasen der Forderungsprüfung und des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren. Zuerst wurde eine Frist zur Widerspruchseinlegung gegen nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 15.06.2026 gesetzt. Später erfolgte die Ankündigung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, wobei Einwendungen und Anträge bis einschließlich 18.08.2026 eingereicht werden konnten. Mit Zustimmung des Gerichts ist nun die Schlussverteilung erfolgt. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 2.742,66 € zur Verfügung. Ausweislich des Schlussverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 312.509,52 € zu berücksichtigen. Der Insolvenzverwalter Dr. Ulf Pechartscheck hat die Bekanntmachung am 20.07.2026 unterzeichnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 1751/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschränkt), Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, vertreten durch den Geschäftsführer Sega Franc, verstorben am 04.09.2021
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 246554
- Schuldner…
1509 IN 1751/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschränkt), Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, vertreten durch den Geschäftsführer Sega Franc, verstorben am 04.09.2021
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 246554
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20-30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 1751/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschränkt), Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, vertreten durch den Geschäftsführer Sega Franc, verstorben am 04.09.2021
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 246554
- Schuldner…
1509 IN 1751/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschränkt), Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, vertreten durch den Geschäftsführer Sega Franc, verstorben am 04.09.2021
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 246554
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 1751/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschränkt), Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 2.742,66 € verfügbar. Ausweislich d…
1509 IN 1751/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma SFS-Lüftungstechnik UG (haftungsbeschränkt), Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 2.742,66 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München unter dem Aktenzeichen 1509 IN 1751/21 niedergelegten Schlussverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 312.509,52 € zu berücksichtigen.
München, den 20.07.2026 Dr. Ulf Pechartscheck, Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Veröffentlicht durch das Amtsgericht - Insolvenzgericht - München
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