Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SG Heimbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Glatzer Straße 47, 32049 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15724
EUID
DER2108.HRB15724
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 45/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 2492805-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
27.02.2026
Einwendungsschluss
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Projektierung, Vorbereitung, Betreuung und An- und Verkauf von Bauvorhaben aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH ist beim Amtsgericht Cloppenburg anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann hat am 02.09.2025 seine Vergütung und Auslagen beantragt. Am 13.02.2026 hat das Gericht die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger zur Stellungnahme aufgefordert. Am 18.02.2026 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Summe der uneingeschränkt festgestellten Forderungen 438.664,73 € beträgt. Am 13.02.2026 hat das Gericht die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 20.03.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der verfügbare Betrag für die Verteilung beläuft sich auf 132.451,16 € abzüglich Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann f…
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Ka…
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 0,15 erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 41.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Im Hinblick auf die erschwerte Inbesitznahme war ein Zuschlag von 0,15 (auf die Regelvergütung) zu gewähren. Nachvollziehbar hat der Insolvenzverwalter ausgeführt, durch eine fehlende Buchhaltung und ausbleibende Schuldnerkooperation einen Mehraufwand gehabt zu haben.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle d…
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 2492805-0, Fax: 0441 2492805-9, E-Mail: oldenburg@pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der voraussichtlich für die Verteilung verfügbare Betrag beläuft sich auf 132.451,16 € abzüglich zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Summe der uneingeschränkt festgestellten Forderungen beträgt 438.664,73 €.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle d…
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 2492805-0, Fax: 0441 2492805-9, E-Mail: oldenburg@pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der uneingeschränkt festgestellten Forderungen beträgt 438.664,73 €. Forderungen in Höhe von 0,00 € wurden für den Ausfall anerkannt. Forderungen in Höhe von 214.612,00 € wurden bestritten.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordn…
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
9 IN 45/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Heimbau GmbH, Dustfelder Straße 13, 49624 Löningen (AG Bad Oeynhausen, HRB 15724), vertr. d.: Hans-Hermann Mönster, Brombeerweg 3, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 13.02.2026
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