Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S.G.B. Consulting International GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestraße 167 a, 50999 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 28149
EUID
DER3306.HRA28149
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 286/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rainer Frölich
Adresse
Wankelstraße 9, 50996 Köln
Telefon
02236 88588 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2026 , 10:09 Uhr
Eröffnung
09.04.2026 , 15:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2026
Berichtstermin
09.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.G.B. Consulting International GmbH & Co.KG ist am 09.04.2026 um 15:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 05.03.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Rainer Frölich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Rainer Frölich zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.07.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 19.06.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 286/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 28149 eingetragenen S.G.B. Consulting International GmbH & Co.KG, Industriestr. 167 A, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 286/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 28149 eingetragenen S.G.B. Consulting International GmbH & Co.KG, Industriestr. 167 A, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 103009 eingetragene Wilsig UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-von-Stephan-Straße 25, 50739 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Wilma Müller,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2026, um 15:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln, Telefon: 02236 88588 0, Fax: 02236 88588 38.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, einen Steuerberater mit der Fortschreibung der Buchhaltung sowie der Einstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie einen Personaldienstleister mit der Erstellung aller notwendigen Erklärungen und Bescheinigungen zu beauftragen (§ 160 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70k IN 286/25
Köln, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 286/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 28149 eingetragenen S.G.B. Consulting International GmbH & Co.KG, Industriestr. 167 A, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafteri…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 286/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 28149 eingetragenen S.G.B. Consulting International GmbH & Co.KG, Industriestr. 167 A, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 103009 eingetragene Wilsig UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-von-Stephan-Straße 25, 50739 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Wilma Müller, Amsterdamer Straße 227, 50735 Köln,
ist am 05.03.2026, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 286/25
Amtsgericht Köln, 05.03.2026
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