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Insolvenzprofil
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die Förderung von Umwelt und Klimaschutz, des Bürgerschaftlichen Engagements, der Jugendhilfe und der Bildung sowie der Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung nachhaltig sozialer, kultureller, umwelt- und klimabewusster Stadtbildgestaltung und Infrastruktur, insbesondere durch: - die stete Unterstützung und Stärkung der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, - die Durchführung von Workshops, Konferenzen, Seminaren, Vorträgen, kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene z.B. rund um die Themen Mobilität/Mobilitätsbildung, Umwelt- und Klimaschutz und soziales Miteinander, -die Organisation von Kampagnen und Aktionen für kinderfreundliche, menschen- und klimagerechte Städte, um diese zu verbreiten und erlebbar zu machen, -die wissenschaftlich unterstützte Beratung von Kommunen, anderen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen, -die Entwicklung von Strukturen und Formaten zur Vernetzung progressiver und nachhaltiger Akteure und zur Partizipation, -die Produktion von Lehrmaterial wie Bücher und Filmen. Die Gesellschaft verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie erwerbswirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Das Amtsgericht Köln hat am 09.04.2026 um 15:02 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stadt mit Platz gUG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marco Kuhlmann ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sollen sie unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 19.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
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