Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SGW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Burgstraße 7, 78056 Villingen-Schwenningen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 717833
EUID
DEB8536.HRB717833
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Aktenzeichen
1 IN 89/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Paul Johann Frank
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 Villingendurrn
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
24.06.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung von Immobilien, Organisation und Überwachung von Renovierungen und Bautätigkeiten, sowie Unternehmensberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SGW GmbH ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Paul Johann Frank bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 24.06.2025 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen anberaumt. Gegenstand dieses Termins ist die Entscheidung über einen Vergleich zur Erledigung einer möglichen Provisionsforderung der Schuldnerschaft gegen Herrn Dr. Armin Faas in Höhe von nominal 50.000,00 EUR durch eine Zahlung von 18.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 89/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SGW GmbH, Burgstr. 7, 78056 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Günter Willmann und Sascha Willmann
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 717833
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
1 IN 89/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SGW GmbH, Burgstr. 7, 78056 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Günter Willmann und Sascha Willmann
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 717833
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tschirdewahn, Königstraße 35, 78628 Rottweil, Gz.: 38356/t/jm SGW GmbH (InsO)
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Paul Johann Frank, Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 Villingen-Schwenningen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 13.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 104.105,79 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Schuldnerin wurde zum Vergütungsantrag angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 22.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 89/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SGW GmbH, Burgstr. 7, 78056 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Günter Willmann und Sascha Willmann
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717833
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tschirdewahn, Kö…
1 IN 89/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SGW GmbH, Burgstr. 7, 78056 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Günter Willmann und Sascha Willmann
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717833
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tschirdewahn, Königstraße 35, 78628 Rottweil, Gz.: 38356/t/jm SGW GmbH (InsO)
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung hinsichtlich der Zustimmung, dass die mögliche Provisionsforderung der Schuldnerin gegen Herrn Dr. Faas i.H.v. nominal € 50.000,00 wie folgt vergleichsweise erledigt wird:
Herr Dr. Armin Faas bezahlt an den Insolvenzverwalter/die Insolvenzmasse ein Betrag i.H.v. € 18.000,00.
Mit der Zahlung des vorgenannten Betrages von € 18.000 sind alle gegenseitigen Ansprüche zwischen Herrn Dr. Faas und der Schuldnerin aus der Provisionsvereinbarung/dem "Qualifizierten Makler-Allein-Auftrag" vom 12.02.2022 erledigt.
Die Kosten dieser Vereinbarung werden gegeneinander aufgehoben.
Hilfsweise Erteilung der Zustimmung, dass wegen der Provisionsansprüche der Schuldnerin gegen Herrn Dr. Armin Faas in Höhe von nominal € 50.000,00 seitens des Insolvenzverwalters/der Insolvenzmasse eine entsprechende Zahlungsklage gegen Herrn Dr. Armin Faas erhoben wird.
wird bestimmt auf
Dienstag, 24.06.2025, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 3, EG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 28.05.2025
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