Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 16600
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S+H Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gelsenkircher Str. 49, 44649 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 16600
EUID
DER2201.HRB16600
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 413/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.02.2024
Beschluss Forderungsprüfung
19.08.2026
Prüfungstermin
23.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Wärmedämmarbeiten, Putzarbeiten, Arbeiten an Gebäudeaußenfassaden und Armierungsarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S+H Bau UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bochum unter dem Aktenzeichen 80 IN 413/23 behandelt. Am 19.02.2024 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntgabe dieses Eingangs erfolgte am 21.02.2024 durch das Amtsgericht Bochum.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S+H Bau UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bochum behandelt. Am 19.02.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). In einer weiteren Bekanntmachung vom 19.08.2026 wird angeordnet, dass nachträg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S+H Bau UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bochum behandelt. Am 19.02.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). In einer weiteren Bekanntmachung vom 19.08.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 23.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 16 bis 24) bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und Urkunden liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16600 eingetragenen S+H Bau UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Str. 49, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harun Bulut, Mont-Cenis-Str. 4 , 4462…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16600 eingetragenen S+H Bau UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Str. 49, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harun Bulut, Mont-Cenis-Str. 4 , 44623 Herne
ist am 19.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 413/23
Amtsgericht Bochum, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16600 eingetragenen S+H Bau UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Str. 49, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harun Bulut, Mont-Cenis-Str. 4 , 4462…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16600 eingetragenen S+H Bau UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Str. 49, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harun Bulut, Mont-Cenis-Str. 4 , 44623 Herne
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 16 bis lfd. Nr. 24.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 413/23
Amtsgericht Bochum, 19.08.2026
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