Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SH Rheinservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostring 40, 50129 Bergheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 92075
EUID
DER3306.HRB92075
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 206/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
25.02.2026
Einsichtnahme Forderungsliste
19.04.2026
Prüfungstermin
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sanitär, Heizung, Montage und Verkauf, Hausmeisterservice, Objektbetreuung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH Rheinservice UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 75 IN 206/19 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92075 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Linz vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen in einem schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden waren ab dem 19.04.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Zudem wurde eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt, deren Stichtag der 25.02.2026 ist. Bis zu diesem Termin konnten Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten einreichen, darunter die Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, speziell den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Herrn Linz. Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 206/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 92075 eingetragenen SH Rheinservice UG (haftungsbeschränkt), Zum Acker 1, 50129 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Linz, Ostring 40, 50129 Bergheim…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 206/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 92075 eingetragenen SH Rheinservice UG (haftungsbeschränkt), Zum Acker 1, 50129 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Linz, Ostring 40, 50129 Bergheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 19.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 206/19
Amtsgericht Köln, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 206/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 92075 eingetragenen SH Rheinservice UG (haftungsbeschränkt), Zum Acker 1, 50129 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Linz, Ostring 40, 50129 Bergheim…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 206/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 92075 eingetragenen SH Rheinservice UG (haftungsbeschränkt), Zum Acker 1, 50129 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Linz, Ostring 40, 50129 Bergheim
wird eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 25.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Linz vom 09.01.2026/28.01.2026.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.01.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 206/19
Amtsgericht Köln, 04.02.2026
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