Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
sporttotal.tv gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Coloneum 2, 50829 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 72638
EUID
DER3306.HRB72638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 115/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Joscha Stothfang
Rolle
Sachwalter
Adresse
An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2025 , 14:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.06.2025
Prüfungstermin
30.07.2025 , 11:30 Uhr
Berichtstermin
30.07.2025 , 11:30 Uhr
Gläubigerversammlung
18.02.2026 , 10:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb mobiler und stationärer Remote-Kamerasysteme zur Aufnahme von Live-Ereignissen im Sport-, Event- und Sicherheitsbereich. Der Unternehmensgegenstand erstreckt sich weiterhin auf die Distribution der Aufnahmen/Inhalte in digitale Kanäle sowie die Vermarktung von Werbeflächen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sporttotal.tv gmbh ist am 01.06.2025 um 14:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Zum Sachwalter ist Joscha Stothfang ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Gegenstände ist für den 30.07.2025 um 11:30 Uhr angesetzt. Der ursprüngliche Beschluss vom 01.06.2025 wurde am 02.06.2025 wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Anordnung der mündlichen Durchführung des Verfahrens aufgehoben worden. Für eine Gläubigerversammlung am 18.02.2026 ist ein Termin zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Abtretungs- und Treuhandvertrages hinsichtlich der Organhaftung sowie die Zustimmung zu einem Kaufvertrag über den Erwerb der wesentlichen Vermögenswerte bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ol…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach und Herrn Peter Lauterbach, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 115/25
Amtsgericht Köln, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Industriestraße 33, 53359 R…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach und Herrn Peter Lauterbach, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den
Abschluss eines Abtretungs- und Treuhandvertrages hinsichtlich der Organhaftung,
insbesondere
Zur Zustimmung zu dem in der Gläubigerversammlung vorgelegten Kaufvertrag vom 22.12.2025 mit der STAIDIUM GmbH über den Erwerb der wesentlichen Vermögenswerte der Schuldnerin zu einem Kaufpreis in Höhe von 130.000,00 EUR netto, einschließlich der Abgeltung etwaiger wechselseitiger Ansprüche mit der STAIDIUM US, Inc.
zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, den in der Gläubigerversammlung vorgelegten Treuhand- und Abtretungsvertrag mit den weiteren insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe abzuschließen. Gegenstand des Vertrags ist die treuhänderische Übertragung sämtlicher bestehender und zukünftiger Ansprüche aus Geschäftsführer-bzw. Organhaftung der insolventen Tochtergesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe auf den Insolvenzverwalter der SPORTTOTAL AG zum Zwecke der effizienten und kostengünstigen außergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung.
Zur Zustimmung zu der im Treuhand- und Abtretungsvertrag vorgesehenen Regelung zur Aufteilung der geltend gemachten und vereinnahmten Haftungsansprüche sowie der damit verbundenen (Rechtsverfolgungs-)Kosten innerhalb der insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe.
Zur Zustimmung zu den in der Gläubigerversammlung dargestellten Vergleichsvereinbarungen über die geltend gemachten Anfechtungsansprüche mit den jeweiligen Anfechtungsgegnern.
bestimmt auf
Mittwoch, 18.02.2026, 10:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 115/25
Amtsgericht Köln, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn P…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn Peter Lauterbach, Am Coloneum 2, 50829 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zolllhafen 8, 50678 Köln
Der Beschlussvom 01.06.2025 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es vollständig richtig wie folgt lautet:
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts d. Schuldner über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.07.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243..
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln, 02.06.2025
Amtsgericht
70k IN 115/25
Amtsgericht Köln, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn Peter Lauterbach, Am Colone…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 115/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72638 eingetragenen sporttotal.tv gmbh, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn Peter Lauterbach, Am Coloneum 2, 50829 Köln
Geschäftszweig: der Betrieb mobiler und stationärer Remote-Kamerasysteme zur Aufnahme von Live-Ereignissen im Sport-, Event- und Sicherheitsbereich.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 14:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 14.03.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.07.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70k IN 115/25
Köln, 01.06.2025
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