In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG, vertreten durch die Haskins Verwaltungs GmbH, wurde am 02.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Markus Walter zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 30.09.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 30.09.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.11.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 03.12.2025 um 08:30 Uhr im Amtsgericht Friedberg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schu…
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2025 um 14…
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2025 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter …
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 30.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 99/25 : Über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 30.09.2025 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren…
60 IN 99/25 : Über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 30.09.2025 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.11.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.12.2025, 08:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen…
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 28,5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 100.956,34 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter wurden Zuschläge wie folgt geltend gemacht: 13,5 % für die erfolgreiche Betriebsfortführung sowie 15 % für Sanierungsbemühungen, mithin ein Gesamtzuschlag von 28,5 %. Beide Zuschläge sind nach den Darstellungen in den Schriftsätzen vom 09.12.2025 und 20.05.2026 - auch in der Gesamtschau - als gerechtfertigt anzusehen; ersterem lag die nach § 3 Abs. 1 b), 1. Fall InsVV vorzunehmende Vergleichsberechnung mit einem ermittelten Überschuss aus der Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren von EUR zugrunde.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung d…
60 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shane M. Haskins GmbH & Co. KG vertr. d.d. Haskins Verwaltungs GmbH, Siemensstraße 4, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4748), vertr. d.: 1. Shane Michael Haskins, Im Amselfeld 20, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.07.2026
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