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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Entwicklung, Produktion, Verkauf, Handel von möglichst umweltverträglichen, vernetzten Systemen, Produkten, Daten (Informationen), insbesondere Werkzeuge, Kommunikationsmittel, Künstliche Intelligenz, Automatisierung, Produktions-, Konsumgüter, Geräte, Maschinen, Komponenten aus Elektro- bis Computerbereich, Transportmittel, Lagersyteme, Gebäudeteile, Infrastruktur-Komponenten, Lebensmittel, verschiedene Stoffe, verwandte Geschäfte, Dienstleistungen, Fortbildungen, Medien, Schaffen von Standards, Erwerb von Beteiligungen, Gründung von Zweigniederlassungen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tree House UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.05.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Vor der Einstellung beantragte der Insolvenzverwalter am 20.01.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Das Gericht setzte die Vergütung gemäß InsVV auf Basis einer Berechnungsmasse von 4.845,88 EUR fest. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben. Zudem wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 17.04.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung und die Schlussrechnung eingereicht werden mussten. Die Verfahrenseinstellung unterbliebe bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 273,42 EUR.
Originalbekanntmachung
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