Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sheko GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wullener Feld 9 e, 58454 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18194
EUID
DER2201.HRB18194
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 496/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Krämer
Adresse
Berliner Str. 7, 58452 Witten
Termine & Fristen
Antrag Gläubiger
14.06.2024
Antrag Gläubigerin
01.11.2024
Eröffnung
25.11.2024 , 17:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.01.2025
Niederschrift Unterlagen
20.01.2025
Berichts- und Prüfungstermin
17.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Putz- und Stuckateur-Arbeiten im Baugewerbe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 25.11.2024 um 17:26 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sheko GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Basis von Anträgen eines Gläubigers vom 14.06.2024 sowie einer Gläubigerin vom 01.11.2024. Zugleich wurden die Verfahren 80 IN 496/24 und 80 IN 909/24 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Krämer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.02.2025. Die Unterlagen werden ab dem 20.01.2025 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 496/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18194 eingetragenen Sheko GmbH, Wullener Feld 9e, 58454 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sirwan Kalid, Uranusweg 7, 45770 Marl
Geschäftszweig: Erbringung von Putz- und St…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 496/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18194 eingetragenen Sheko GmbH, Wullener Feld 9e, 58454 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sirwan Kalid, Uranusweg 7, 45770 Marl
Geschäftszweig: Erbringung von Putz- und Stuckateuer-Arbeiten im Baugewerbe
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.11.2024, um 17:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigerssowie eines am 01.11.2024 eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. .
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 496/24 und 80 IN 909/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Krämer, Berliner Str. 7, 58452 Witten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 20.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 496/24
Bochum, 25.11.2024
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