Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17063
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Insolvenzprofil
SHEM Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hinteler 16, 59269 Beckum
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 17063
EUID
DER2713.HRB17063
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 40/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.02.2025
Fristende Stellungnahme
05.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vornahme aller Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHEM Holding GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Grund, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen eingereicht. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 05.11.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 13.605,14 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 14.350,45 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus. Das Insolvenzverfahren wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHEM Holding GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 81 IN 40/18 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Dipl.-Ing. Tobias Martin vertreten. Das Gericht hat die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Pr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHEM Holding GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 81 IN 40/18 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Dipl.-Ing. Tobias Martin vertreten. Das Gericht hat die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 18.02.2025 war. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Grund hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Gericht hat der Schlussrechnung sowie dem Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 14.350,45 EUR zur Verfügung, während die Forderungen dieser Rangstufe 13.605,14 EUR betragen. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16, 59269 Beckum
wird nach …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16, 59269 Beckum
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16 , 59269 Beckum…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16 , 59269 Beckum
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B aus.
81 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16 , 59269 Beckum…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16 , 59269 Beckum
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Grund, Hauptstr. 65, 59269 Beckum
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
81 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16, 59269 Beckum
hat das…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16, 59269 Beckum
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 13.605,14 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 14.350,45 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
81 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16, 59269 Beckum
wird an…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17063 eingetragenen SHEM Holding GmbH, Hinteler 16, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Tobias Martin, Hinteler 16, 59269 Beckum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 07.01.2025
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