Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Bodyhouse GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Landersumer Weg 40, 48431 Rheine
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 8962
EUID
DER2706.HRB8962
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 32/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung (Stichtag)
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Anbieten und Begleiten von gesundheitlich fördernden und figurkorrigierenden Behandlungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Bodyhouse GmbH ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Münster hat für die besondere Gläubigerversammlung die Durchführung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Stichtag für diese Versammlung ist der 20.03.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen, insbesondere zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters. Der Verwalter beantragt die Zustimmung zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Masse, insbesondere Haftungsansprüche nach §§ 15 b InsO und 43 GmbHG, gegen Zahlung von mindestens 1.200,00 EUR durch den Ehemann der Geschäftsführerin Denise Tecklenborg. Dieser ist zudem bereit, auf einen Restbetrag aus einem früheren Vorschuss in Höhe von 3.500,00 EUR zu verzichten. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt. Rechtsbehelfe sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8962 eingetragenen The Bodyhouse GmbH, Landersumer Weg 40, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Denise Tecklenborg, Drivel 3, 48282 Emsdet…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8962 eingetragenen The Bodyhouse GmbH, Landersumer Weg 40, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Denise Tecklenborg, Drivel 3, 48282 Emsdetten
1.
Das Gericht anordnet auch für die besondere Gläubigerversammlung die Durchführung im schriftlichen Verfahren an (§ 5 Abs. 2 InsO).
2.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
"Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin Denise Tecklenborg zur Abgeltung von sämtlichen Ansprüchen der Masse (insbesondere Haftungsansprüchen nach den §§ 15 b InsO und 43 GmbHG) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von mindestens 1.200,00 EUR.".
Wie sich aus dem weiteren Antrag des Insolvenzverwalters ergibt, ist der Ehemann der Geschäftsführerin bereit, an die Masse einen Betrag von 1.200,00 EUR zu zahlen, soweit damit alle Ansprüche der Masse gegen seine Ehefrau erledigt sind. Ferner ist dieser bereit, ggf. auch auf die mögliche Erstattung eines nicht verbrauchten Restbetrages aus dem von ihm seinerzeit als Dritten eingezahlten Vorschuss in Höhe von 3.500,00 EUR zu verzichten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 23.02.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 32/23
Amtsgericht Münster, 25.02.2026
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